zurück
Aktenzeichen VII 661/27
Datum 04.05.1928
Leitsatz Hat der Handlungsagent, dem als Provision ein bestimmter Hundertsatz vom Netto-Fakturenbetrag versprochen worden ist, die Provision von diesem Betrag auch zu fordern, wenn bei Abschluß des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart worden ist, daß der Kaufpreis mit bestimmten Effekten beglichen werden solle, und wenn für diese bei ihrer alsbaldigen Veräußerung durch den Verkäufer ein geringerer Erlös als der Fakturenbetrag erzielt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640791E0125
zurück