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Aktenzeichen I 292/27

Datum 23.05.1928

Leitsatz Kann derjenige, mit dem der Kommissionär für seinen Kommittenten ein Geschäft abgeschlossen hat, gegen einen Anspruch des Kommissionärs aus diesem Geschäft mit einer Forderung gegen den Kommissionär aufrechnen, die er gegen diesen anderweitig erworben hat? Wann kann der Kommittent, dem der Kommissionär die Forderung abgetreten hat, der Aufrechnungseinrede des Schuldners die Gegeneinrede der Arglist entgegensetzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640792C0177

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