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Aktenzeichen V 11/28
Datum 04.07.1928
Leitsatz Kann die Wirksamkeit des Bescheides, durch den die behördliche Genehmigung zur Veräußerung eines Grundstücks erteilt worden ist, im Rechtsweg mit der Begründung angefochten werden, daß die in § 6 des preuß. Grundstücksverkehrsgesetzes vom 10. Februar 1923 vorgeschriebenen Erfordernisse nicht vorgelegen hätten? Wie verhält es sich dann, wenn die Verwaltungsbehörde nur die in Abs. 2 das. vorgesehene Bescheinigung erteilt hat und dann geltend gemacht wird, daß die Genehmigung infolge Fristablaufs als stillschweigend erteilt zu gelten habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079580376
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