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Aktenzeichen IV 105/28

Datum 08.10.1928

Leitsatz 1. Welche Rechtswirkungen für den Bürgen hat die Aufrechnungserklärung des Hauptschuldners? 2. Schafft ein späteres Urteil, das dem Hauptschuldner die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung abspricht, Rechtskraft gegenüber dem Bürgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A1F0146

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