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Aktenzeichen VII 198/28

Datum 23.10.1928

Leitsatz 1. Über Rechtsnachfolge während des Rechtsstreits. 2. Wirkt das Urteil, welches das Nichtbestehen einer Hypothek rechtskräftig zuungunsten des Grundstückseigentümers verneint, gegen denjenigen, der das Grundstück in der Zwangsversteigerung ersteht, nur dann, wenn die Rechtshängigkeit im Versteigerungstermin angemeldet worden war, oder auch dann, wenn der Ersteher von der Rechtshängigkeit sonst Kenntnis erhalten hatte? 3. Bindet der in einem Teilurteil eingenommene Rechtsstandpunkt das Gericht auch für das Schlußurteil?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A220156

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