zurück
Aktenzeichen V 689/27
Datum 10.11.1928
Leitsatz Kann ein Hypothekenschuldner, der die in einem Aufwertungsvergleich bedungene Leistung bewirkt hat, diese Leistung nach den Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern, wenn der Vergleich nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AufwG. der Aufwertung nicht entgegensteht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A340240
zurück