zurück
Aktenzeichen VII 215/28
Datum 02.11.1928
Leitsatz 1. Inwieweit wird der Mieter dem Vermieter gegenüber dadurch von einer sonst bestehenden Haftung für Brandschaden befreit, daß er die Zahlung der vom Vermieter zu entrichtenden Feuerversicherungs-Prämien übernommen hat? 2. Muß der Versicherer eine solche Vereinbarung gegen sich gelten lassen? 3. Wie regelt sich die Beweislast zwischen Versicherer und Mieter, wenn der Versicherer von diesem Ersatz der dem Vermieter gezahlten Brandschadenssumme verlangt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A400292
zurück