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Aktenzeichen III Tgb 145/28

Datum 23.11.1928

Leitsatz 1. Kann das Reichsgericht auf Grund von Art. 13 Abs. 2 RVerf. auch dann angerufen werden, wenn die landesrechtliche Vorschrift, über deren Vereinbarkeit mit dem Reichsrecht es entscheiden soll, schon den Gegenstand eines Rechtsstreits bildet? 2. Ist § 14 Abs. 8 des Landeswahlgesetzes für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 6. Oktober 1926 mit dem Reichsrecht vereinbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A430306

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