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Aktenzeichen VII 235/28
Datum 30.11.1928
Leitsatz Kann ein rechtskräftig bestätigter Zwangsvergleich, zu dessen Inhalt die Vergleichsbürgschaft eines Dritten gerechnet worden ist, gegen den Dritten als Vergleichsbürgen vollstreckt werden, wenn dieser vor und in dem Vergleichstermin seine die Bürgschaft betreffenden Erklärungen widerrufen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A4C0361
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