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Aktenzeichen VI 229/28

Datum 06.12.1928

Leitsatz 1. Kann ohne genaue Feststellung der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen ein Urteil über den Grund des Ausspruchs erlassen werden, wenn nur feststeht, daß die Klagforderung zu irgendeinem Betrag jedenfalls besteht? 2. Ist die Erlassung eines Grundurteils ohne Prüfung des geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts zulässig? 3. Ist gegenüber einem Anspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung Aufrechnung zulässig mit einer Gegenforderung aus einer andern solchen Handlung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B020006

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