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Aktenzeichen VIII 322/28

Datum 24.01.1929

Leitsatz Bildet die einmalige Leistung, welche ausschließlich die Bereitwilligkeit zur Abschließung oder Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags abgelten soll, eine Leistung aus dem Vertrag in dem Sinne, daß die Vereinbarung dem Formzwang des § 566 BGB. unterliegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B2C0171

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