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Aktenzeichen III 246/28
Datum 25.01.1929
Leitsatz 1. Unter welchen Umständen ist beim Bestehen eines Werktarifvertrags der Abschluß eines Zwangstarifvertrags zulässig? 2. Haben die Gerichte nachzuprüfen, ob das in § 12 Abs. 3 der zweiten Ausführungsverordnung zur Schlichtungsverordnung vom 29. Dezember 1923 für die Einleitung eines zweiten Schlichtungsverfahrens geforderte öffentliche Interesse vorhanden war? 3. Sind Friedensklauseln in Firmentarifverträgen zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B2D0174
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