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Aktenzeichen II 383/28

Datum 15.03.1929

Leitsatz 1. Welche Bedeutung hat die Abtretung der Rechte, die dem Abtretenden gegenüber einer noch nicht eingetragenen Aktiengesellschaft zustehen, insbesondere die Abtretung des Rechts auf Aushändigung von Aktien? 2. Bezieht sich die Vorschrift des § 200 Abs. 2 HGB. nur auf das Verfügungsgeschäft über Anteilsrechte im Sinne der Übertragung von solchen Rechten, oder auch auf die Übernahme der schuldrechtlichen Verpflichtung, solche Rechte zu übertragen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B5A0401

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