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Aktenzeichen V 152/28

Datum 09.03.1929

Leitsatz Ist Art. 19 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz auch dann anwendbar, wenn in dem Vertrag, auf dem die Hypothekenforderung beruht, vereinbart war, daß eine Aufrechnung gegen sie nicht stattfinden dürfe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C040010

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