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Aktenzeichen I 358/28

Datum 27.03.1929

Leitsatz 1. Zur Anwendbarkeit der Regeln vom Beweis des ersten Anscheins beim seerechtlichen Überfahrtsvertrag, wenn ein Reisender eine Beschädigung erleidet. 2. Über die Anforderungen, die in bezug auf Schutzvorrichtungen des Schiffes sowie auf Stärke der Schiffsbesatzung an die Sorgfaltspflicht des Verfrachters zu stellen sind, und über die Sorgfaltspflicht der Schiffsbesatzung selbst.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C0B0049

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