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Aktenzeichen I 2/29

Datum 17.04.1929

Leitsatz 1. Zur Abgrenzung von Kunstwerkschutz und Geschmacksmusterschutz bei Erzeugnissen des Kunstgewerbes. 2. Wer ist beweispflichtig, der Urheber eines kunstgewerblichen Gegenstandes für Neuheit und Eigenart, oder der Verletzungsbeklagte für das Gegenteil? 3. Kann sich der Verletzungsbeklagte auf den guten Glauben des von ihm mit Anfertigung des Entwurfs beauftragten Künstlers berufen, wenn er diesem im Hinblick auf ein fremdes Kunstwerk bestimmte Weisungen für die Anfertigung des Entwurfs gegeben hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C100068

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