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Aktenzeichen VII 448/28

Datum 19.04.1929

Leitsatz 1. Kann noch Aufwertung gefordert werden, wenn die Vertragsteile schon beim Abschluß oder bei der Abwicklung des Vertrags bemüht gewesen sind, Währungsverlusten vorzubeugen? 2. Läßt sich insoweit zwischen Maßnahmen gegen eine Überteuerung und Maßnahmen gegen Geldentwertung unterscheiden? 3. Ist die Aufwertung ausgeschlossen bei kaufmännischen Umsatzgeschäften, die vor dem 15. August 1922 abgewickelt worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C120075

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