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Aktenzeichen VI 734/28
Datum 11.07.1929
Leitsatz 1. Bedarf der Vertrag, durch den sich der Grundstückseigentümer zur Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechtes verpflichtet, der Form des § 313 BGB.? 2. Wird der Mangel dieser Form durch die Eintragung des Vorkaufsrechts in das Grundbuch geheilt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D340261
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