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Aktenzeichen III 516/28

Datum 05.07.1929

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Zwangsversteigerungstermin vertagt werden? Enthält die sachlich ungerechtfertigte Vertagung eines solchen Termins stets ein Verschulden des Versteigerungsrichters? 2. An wen ist der Beschluß zuzustellen, durch den das höhere Gericht ein gemeinsames Vollstreckungsgericht bestellt? Welches Gericht hat für die Zustellung dieses Beschlusses zu sorgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D3B0299

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