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Aktenzeichen IV 662/28

Datum 01.07.1929

Leitsatz Ist ein Verein befugt, gegen seine Mitglieder Strafen festzusetzen, die in der Satzung nicht vorgesehen sind? Kann er ein Mitglied wegen einer Handlung bestrafen, die zur Zeit ihrer Begehung noch nicht durch die Satzung unter Strafe gestellt war? Wie ist zu verfahren, wenn sich die Handlung in die Zeit der Geltung einer neuen Satzung fortsetzt, die ihre Strafbarkeit ausspricht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D400338

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