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Aktenzeichen VI 825/28

Datum 07.10.1929

Leitsatz Inwieweit hat die Aufwertungsstelle ausschließlich darüber zu entscheiden, ob die Aufwertung einer persönlichen Forderung abweichend vom regelmäßigen Höchstsatz zulässig ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D4B0388

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