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Aktenzeichen VII 147/29

Datum 22.10.1929

Leitsatz 1. Haben die Banken, wenn sie sich ohne bestehende Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften an ihre Kunden über die Kreditwürdigkeit dritter Personen entschließen, grundsätzlich dem Anfragenden für die Richtigkeit der Auskunft einzustehen? 2. Hat der Direktor einer Sparkasse, die auch Bankgeschäfte betreibt, bei der Erteilung solcher Auskünfte als Erfüllungsgehilfe des Sparkassenunternehmers zu gelten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E0A0050

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