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Aktenzeichen II 33/29

Datum 22.10.1929

Leitsatz Bildet der Fall, daß ein Angehöriger eines fremden Staates bis zum Inkrafttreten eines Staatsvertrags zwischen diesem und dem Deutschen Reich (über Verbürgung der Gegenseitigkeit) das Armenrecht für eine Klage vor dem deutschen Gericht nicht erhalten konnte, einen Hemmungsgrund für die Verjährung seiner Forderung gegen den deutschen Schuldner?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E0C0058

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