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Aktenzeichen VII 256/29
Datum 26.11.1929
Leitsatz 1. Wann darf das dienstälteste Mitglied eines Senats den Vorsitz führen, ohne daß dadurch gegen §§ 62, 117 GVG. verstoßen wird? 2. Wird die Klage geändert, wenn der Kläger statt der ursprünglich als angemessen bezeichneten Vergütung später eine vereinbarte Vergütung fordert? 3. Zur Frage der Begründung von Prozeßrügen nach § 554 Abs. 3 Nr. 2b ZPO.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E340245
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