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Aktenzeichen III 75/29
Datum 24.01.1930
Leitsatz 1. Wer ist bei Amtspflichtverletzungen von Handelsregisterführern als Dritter im Sinne des Art. 131 RVerf. und des § 839 BGB. anzusehen? 2. Ist eine Prokuraerteilung, bei der die erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung fehlt, als infolge ihrer Eintragung ins Handelsregister rechtswirksam gegenüber Dritten zu behandeln, wenn diese im Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragung Wechselakzepte entgegennehmen, die der Prokurist namens seines Prinzipals gezeichnet hat? 3. Zum Begriff des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F1E0153
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