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Aktenzeichen VIII 505/29

Datum 20.01.1930

Leitsatz Kann daraus, daß eine städtische Sparkasse satzungswidrig Bankgeschäfte großen Umfangs betreibt, hergeleitet werden, daß die Stadt in den Räumen und mit dem Personal der Sparkasse eine Stadtbank betreibt und daß die Stadt deshalb ohne Rücksicht auf die Ordnung der Vertretungsmacht in der Sparkassensatzung haftet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F290226

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