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Aktenzeichen IV 286/29

Datum 27.02.1930

Leitsatz 1. Wann liegt ein Anspruch aus der Kriegswirtschaft oder der Kriegsverwaltung vor gegen das Reich oder gegen eine andere Stelle, die für Rechnung des Reichs handelt? Inwieweit sind die Voraussetzungen vom ordentlichen Gericht zu prüfen? 2. Sind Ansprüche gegen das Reich aus der Kriegsverwaltung aufzuwerten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F440362

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