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Aktenzeichen VII 369/29

Datum 11.03.1930

Leitsatz 1. Bedarf der Einwand des Versicherers, er sei wegen verspäteter Anzeigeerstattung von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden, zu seiner Rechtfertigung des Nachweises, daß ihm durch die Verzögerung ein Schaden entstanden ist? 2. Unter welchen Umständen kann der Versicherungsnehmer diesem Einwand den Gegeneinwand der Arglist entgegensetzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F450367

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