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Aktenzeichen II 277/29

Datum 04.04.1930

Leitsatz 1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage, mit der ein privates Versicherungsunternehmen vom Sächsischen Staat auf Grund des Wettbewerbsgesetzes und der §§ 823, 826, 1004 BGB. auf dem Gebiet der Schüler-Unfallversicherung die Unterlassung und Zurücknahme gewisser Anordnungen sowie die Kündigung eines zwischen dem Staat und öffentlichrechtlichen Versicherungsverbänden abgeschlossenen Mantelversicherungsvertrags fordert? 2. Stellt die Erlassung der Verordnung des Sächsischen Volksbildungsministeriums vom 19. März 1927 und der Durchführungsbestimmungen dazu sowie der Abschluß des Mantelversicherungsvertrags vom 17. März 1927 eine unzulässige Beschränkung der Vertragsfreiheit oder einen Mißbrauch behördlicher Machtbefugnisse zum Nachteil privater Versicherungsunternehmungen dar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464080160134

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