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Aktenzeichen V 84/29

Datum 30.04.1930

Leitsatz 1. Betrifft § 4 Abs. 2 Satz 2 der Aufwertungs-Novelle auch Einreden des Eigentümers aus §§ 1137, 1169 BGB.? 2. Begründet bei einer hypothekarisch gesicherten Forderung die Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem persönlichen Schuldner, daß sich jener nur an den Grundstückseigentümer halten dürfe, für den Eigentümer eine Einrede aus §§ 1137, 1169 BGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464080280241

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