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Aktenzeichen II 393/29

Datum 25.03.1930

Leitsatz 1. Wann ist anzunehmen, daß sich die Umbildung eines allgemeinen Sprachgebrauchs für die Bedeutung einer Beschaffenheitsangabe, z. B. Seide, vollzogen hat? 2. Wird die täuschende Wirkung einer der Ware nicht zukommenden Beschaffenheitsangabe, z. B. Seide, dadurch beseitigt, daß dieser Angabe ein Name oder eine Phantasiebezeichnung beigefügt und für die so bezeichnete Ware eine umfangreiche Reklame gemacht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640802C0264

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