Aktenzeichen III 310/29
Datum 30.05.1930
Leitsatz 1. Sind die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung oder diejenigen des preuß. Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit maßgebend für die Entscheidung der Frage, wem, unter welchen Voraussetzungen, in welcher Form und von welcher Stelle die vollstreckbare Ausfertigung einer notariellen Urkunde zu erteilen ist? 2. Gewähren die vollstreckbaren Urkunden des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. dem Gläubiger einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder bedarf es einer vorgängigen Ermächtigung oder Bewilligung des Schuldners, der sich in der Urkunde der Zwangsvollstreckung unterworfen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464081210168
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