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Aktenzeichen IV 333/29

Datum 23.06.1930

Leitsatz Findet Art. 153 Abs. 2 RVerf. auf die Entziehung subjektiver öffentlicher Rechte Anwendung? Verstößt insbesondere die Aufhebung einer auf besonderem öffentlichrechtlichen Titel beruhenden Schulunterhaltungspflicht durch § 53 Abs. 1 des preuß. Volksschullehrer-Diensteinkommengesetzes vom 17. Dezember 1920 gegen jene Verfassungsvorschrift?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464081320246

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