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Aktenzeichen IX 40/30
Datum 28.06.1930
Leitsatz 1. Zur Auslegung des § 5 des Reichsgesetzes betreffend die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen vom 20. Mai 1898 (RGBl. S. 345). 2. In welcher Weise ist ein im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochener Reichswehrsoldat zu entschädigen, nachdem er auf Grund eines rechtskräftigen, auf Dienstentlassung lautenden Urteils aus dem Heeresdienst entlassen worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640813A0293
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