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Aktenzeichen VI 394/29
Datum 03.07.1930
Leitsatz 1. Kann der Kreis für Maßnahmen des Landrats, die er als Staatsorgan getroffen hat, schadensersatzpflichtig gemacht werden? 2. Was ist unter einem Zwangs- und Bannrechte zu verstehen, dessen Aufhebung nach dem Inhalt der Verleihungsurkunde ohne Entschädigung zulässig sein soll?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464081400330
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