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Aktenzeichen VII 605/29

Datum 08.07.1930

Leitsatz Muß der Enteignete eine Ersatzanlage statt der Geldentschädigung annehmen, wenn die Verwaltungsbehörde im Planfeststellungsbeschluß die Anlage irrig als eine solche im Sinne von § 14 des preuß. Enteignungsgesetzes angesehen und angeordnet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464081480394

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