zurück
Aktenzeichen VII 605/29
Datum 08.07.1930
Leitsatz Muß der Enteignete eine Ersatzanlage statt der Geldentschädigung annehmen, wenn die Verwaltungsbehörde im Planfeststellungsbeschluß die Anlage irrig als eine solche im Sinne von § 14 des preuß. Enteignungsgesetzes angesehen und angeordnet hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464081480394
zurück