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Aktenzeichen I 229/84

Datum 27.09.1884

Leitsatz Sind, wenn das Schiff durch einen Unfall verloren geht, die mit dem Schiffe gesunkenen, von dem Schiffer nicht geborgenen, sondern in ungeborgenem Zustande verkauften Güter als verloren oder gerettet anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D1F0122

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