zurück

Aktenzeichen V 64/85

Datum 30.05.1885

Leitsatz Wird bei der Zwangsversteigerung beweglicher Sachen zufolge §. 718 Abs. 3 C.P.O. durch den Zahlungsverzug des Meistbietenden auch der sonst mit dem Zuschlage verbundene Eigentumsübergang auf den Ersteher verhindert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D410272

Download PDF

zurück