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Aktenzeichen V 64/85
Datum 30.05.1885
Leitsatz Wird bei der Zwangsversteigerung beweglicher Sachen zufolge §. 718 Abs. 3 C.P.O. durch den Zahlungsverzug des Meistbietenden auch der sonst mit dem Zuschlage verbundene Eigentumsübergang auf den Ersteher verhindert?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D410272
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