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Aktenzeichen II 97/84
Datum 09.01.1885
Leitsatz 1. Was ist im Sinne von §. 87 Abs. 2 C.P.O. unter der "Zuziehung auswärtiger Rechtsanwälte" zu verstehen? 2. Inwiefern hat der Richter zu prüfen, ob Reisekosten oder sonstige Auslagen des Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (§. 87 Abs. 1 a. a. O.)?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D4D0312
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