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Aktenzeichen I 186/84

Datum 21.06.1884

Leitsatz 1. Abweisung der Klage wie angebracht wegen unterlassener Angabe des gerichtlich bestimmten Termines in der dem Beklagten zugestellten Abschrift der Klageschrift. 2. Hat der Kläger das Recht, nach §. 300 Nr. 2 C.P.O. Vertagung zu verlangen, auch dann, wenn der Beklagte erschienen ist und Abweisung der Klage beantragt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D530334

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