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Aktenzeichen III 40/85
Datum 15.05.1885
Leitsatz Ist, wenn nach rechtskräftig gewordenem bedingtem Endurteile die schwurpflichtige Partei stirbt, die nach §. 433 C.P.O. eintretende neue Verhandlung im vollen Umfange wieder zu eröffnen oder auf die Ergebnisse der Beweisführung hinsichtlich der im Eidesthema des bedingten Urteiles bezeichneten Beweissatzes zu beschränken?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D650379
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