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Aktenzeichen VII 1/30

Datum 23.09.1930

Leitsatz Welche Wirkung hat in Ehesachen der Einwand der örtlichen Unzuständigkeit des Gerichts, wenn er erst in der Revisionsinstanz erhoben wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640820A0053

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