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Aktenzeichen VII 77/30
Datum 17.10.1930
Leitsatz Über die Aufgaben und die Befugnisse des Gerichts, wenn es nach einem mißlungenen Schätzungsverfahren auch über die Höhe des Schadens gemäß § 64 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes selbst zu entscheiden hat.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082180104
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