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Aktenzeichen VIII 229/30

Datum 20.10.1930

Leitsatz 1. Zur Abgrenzung des Knebelvertrags von solchen Verträgen, die nur eine Bindung in Ansehung eines bestimmten Vermögensstücks bezwecken. 2. Trifft die Vorschrift des § 567 BGB. auch auf einen Mietvertrag zu, der zwar nur auf 30 Jahre geschlossen ist, den der Mieter aber durch eine ihm im Vertrag zugestandene Option um weitere 30 Jahre verlängern kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082200143

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