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Aktenzeichen VI 802/29
Datum 27.10.1930
Leitsatz 1. Umfaßt die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Auflassung eines Grundstücks auch den zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vertrag? 2. Muß der Vormund von der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des Vertrags Gebrauch machen? 3. Setzt die Aufforderung nach § 1829 Abs. 2 BGB. voraus, daß der Vertrag vormundschaftsgerichtlich genehmigt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082210148
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