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Aktenzeichen IV 47/30

Datum 17.11.1930

Leitsatz Wird der Lauf der Frist nach § 519 Abs. 6 ZPO. auch dann bis zur Zustellung des auf die Beschwerde ergehenden Beschlusses gehemmt, wenn die Beschwerde nicht statthaft war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082490345

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