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Aktenzeichen IV 47/30
Datum 17.11.1930
Leitsatz Wird der Lauf der Frist nach § 519 Abs. 6 ZPO. auch dann bis zur Zustellung des auf die Beschwerde ergehenden Beschlusses gehemmt, wenn die Beschwerde nicht statthaft war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082490345
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