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Aktenzeichen IV 426/30

Datum 02.02.1931

Leitsatz 1. Unterliegt die Wahrung der für einen Wiedereinsetzungsantrag vorgeschriebenen Form und Frist dem Parteiverzicht? 2. Muß eine Partei, die durch den ihr für das Einspruchsverfahren beigeordneten Rechtsanwalt die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist beantragt, zur Darlegung der Rechtzeitigkeit des verspätet beschiedenen Armenrechtsgesuchs innerhalb der für den Wiedereinsetzungsantrag vorgeschriebenen Frist den Tag der Zustellung des Versäumnisurteils angeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640832E0261

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