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Aktenzeichen III 191/30

Datum 17.03.1931

Leitsatz Wirkt die Herabsetzung von Dienstbezügen gemeindlicher Beamten, die auf Verlangen der Aufsichtsbehörde gemäß § 43 Abs. 4 des preußischen Besoldungsgesetzes vom 17. Dezember 1927 erfolgt, auch zuungunsten solcher Beamten, denen die ursprüngliche günstigere Regelung, z. B. die Bewilligung einer demnächst weggefallenen Zulage, vorbehaltlos bekanntgegeben worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464084180122

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