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Aktenzeichen VI 102/30
Datum 20.11.1930
Leitsatz 1. Kann der Gläubiger die in einem unwirksamen Grundstücks-Veräußerungsvertrag vom September 1922 vereinbarte Schuldübernahme noch genehmigen, nachdem sich die Vertragsparteien im Juli 1925 über die Erfüllung des Kaufvertrags verglichen haben? 2. Zur Auslegung dieses Vergleichs.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640841F0166
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