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Aktenzeichen VI 102/30

Datum 20.11.1930

Leitsatz 1. Kann der Gläubiger die in einem unwirksamen Grundstücks-Veräußerungsvertrag vom September 1922 vereinbarte Schuldübernahme noch genehmigen, nachdem sich die Vertragsparteien im Juli 1925 über die Erfüllung des Kaufvertrags verglichen haben? 2. Zur Auslegung dieses Vergleichs.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640841F0166

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