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Aktenzeichen VIII 619/30

Datum 04.05.1931

Leitsatz Hängt die Zulässigkeit der Klage auf künftige Leistung davon ab, ob anzunehmen ist, der Schuldner werde bei Fälligkeit der Schuld die Leistung aus bösem Willen verweigern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464084420338

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